Hinweise für Wehr- und Zivildienstleistende
Wegen einer möglichen Kostenübernahme für Ihren Kurs oder Ihr Seminar wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle (z.B. Kreiswehrersatzamt), wo man Ihnen auch die nötigen von der Sprachschule abzustempelnden Formulare aushändigt. Gerne können wir Ihnen vorab ein formales schriftliches Angebot erstellen, welche Sie Ihrer Dienststelle vorlegen können.
Sie können im Genehmigungsfall die Kosten dann entweder selbst vorstrecken und bekommen diese dann von Ihrer Dienststelle erstattet, oder aber wir schicken, sofern uns ein schriftlicher Auftrag Ihrer Dienststelle vorliegt, die Rechnung direkt an Ihre Dienststelle.
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